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   BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84   

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BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84 (https://dejure.org/1984,7601)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1984 - 8 B 42.84 (https://dejure.org/1984,7601)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1984 - 8 B 42.84 (https://dejure.org/1984,7601)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 71.80

    Überprüfung der Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheides - Zurückstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84
    Die Beschwerde, mit der der Kläger geltend macht, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 71.80 - (Buchholz 448.11 § 11 ZDG Nr. 14 S. 1) ab, ist unzulässig.

    Nach dem Urteil des Senats vom 17. September 1981 (a.a.O. S. 6) kann es bei einer kurzfristigen besonderen Härte im Sinne der Zurüchstellungsvorschriften des § 11 Abs. 4 ZDG (ebenso wie des § 12 Abs. 4 WPflG) ausnahmsweise zulässig sein, anstatt durch Zurückstellung durch die Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides die kurzfristige Härte abzuwenden.

    Von dieser Rechtsauffassung ausgehend läßt das angefochtene Urteil offen, von welcher Dauer ab eine Härtelage nicht mehr als kurzfristig anzusehen sei, weil es nach Auffassung des Verwaltungsgerichts bereits in dem - ungeachtet der hier erfolgten Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides - maßgeblichen Gestellungszeitpunkt (Urteil vom 17. September 1981 a.a.O. S. 3) an einer durch Zurückstellung oder ersatzweise durch Aussetzung der Vollziehung des Einberufungsbescheides auszuräumenden Härtelage fehlte.

    Daß ohne Vorliegen einer die Zurückstellung rechtfertigenden besonderen (oder ggf. unzumutbaren) Härte - selbstverständlich - keine Aufhebung des Einberufungsbescheides in Betracht kommt, hat der Senat in dem Urteil vom 17. September 1981 (a.a.O. S. 5 f.) ausdrücklich klargestellt.

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84
    Ob das Verwaltungsgericht die Tatsachen zutreffend gewürdigt hat, ist für die Frage der Abweichung ohne Bedeutung (vgl. Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG VI CB 133.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 128 S. 1 f.).
  • BVerwG, 07.03.1975 - VI CB 47.74

    Anforderungen an die Bezeichnung einer die Revision eröffnenden Divergenz

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1984 - 8 B 42.84
    Dem Beschwerdevorbringen ist nicht in einer dem Darlegungsgebot des § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 75 Abs. 3 Satz 1 ZDG genügenden Weise zu entnehmen, mit welchem Rechtssatz das Verwaltungsgericht von dem genannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts abgewichen sein soll (vgl. zu diesem Darlegungserfordernis Beschluß vom 7. März 1975 - BVerwG VI CB 47.74 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 130 S. 4).
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